EinlagenschutzIm Falle eines Konkurses der depotführenden Bank sind die dort verbuchten Wertpapiere nicht betroffen, da die Bank nur als Verwahrstelle fungiert. Die Kontoguthaben unterliegen der Garantie durch den Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken. Darüber hinaus sind wir Mitglied in der EDW.
AufsichtsbehördeUnabhängige Vermögensverwalter unterstehen seit 1998 den gleichen Aufsichtsbehörden wie Banken, der BaFin.
VerschwiegenheitWir garantieren absolute Verschwiegenheit über alles, was uns in Ausübung unserer Tätigkeit über unsere Mandate bekannt wird.
DatenschutzSämtliche gespeicherten Kundendaten werden von uns absolut vertraulich behandelt und weder Dritten zugängig gemacht noch zur Auswertung an Dritte weitergeleitet.